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Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung – Merkmal “junges Team” in Stellenanzeige diskriminierend

Das Merkmal “junges Team” in einer Stellenanzeige stellt auch dann, wenn es unter der Überschrift “Wir bieten Ihnen” erfolgt, einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG dar. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat es als Verstoß des Arbeitgebers gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgeetz gewertet, dass ein Unternehmen in einer Stellenausschreibung die Möglichkeit anbot, “eigene Ideen und Vorstellungen in ein junges, erfolgreiches Team einzubringen”. Dies, so die 5. Kammer des LAG, sei eine Altersdiskriminierung, die einen Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG auslöse. Dem Kläger wurde eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern zugesprochen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

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